Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Evangelischen Erwachsenenbildung Karlsruhe

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Regionalstelle für Evangelische Erwachsenenbildung Karlsruhe (im weiteren Text bezeichnet als EEB Karlsruhe).
 
(2) Veranstaltungen, die andere Veranstalter ausweisen, sind keine Veranstaltungen der EEB Karlsruhe. Bei Veröffentlichung tritt sie lediglich als Vermittlerin auf.
 
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Rücktritt) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Online-Anmeldung über die Homepage der EEB Karlsruhe). Erklärungen der EEB Karlsruhe genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
 

2. Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung bei der EEB Karlsruhe zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf. Eine Ablehnung oder Absage des Vertragsangebotes durch die EEB Karlsruhe erfolgt schriftlich (s. 1.3).
 
(2) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der EEB Karlsruhe als Veranstalterin und der angemeldeten Person (Vertragspartner*in). Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Diese ist der EEB Karlsruhe mit Angabe der Kontaktdaten zu benennen.
 
(3) Diese AGB sind Bestandteil des Vertrags.
 

3. Entgelt bei Veranstaltungen

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der beim Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der EEB Karlsruhe (Programmheft, Internet-Veranstaltungskalender etc.)
 
(2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages (s. 2.1) zur Zahlung fällig.
 
(3) Für den Fall der Kündigung/Widerruf gilt § 5 dieser AGB.
 
(4) Für mehrtätige Exkursionen und Studienreisen gelten besondere Bedingungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen sind.
 
(5) Nicht in Anspruch genommene Bestandteile einer Veranstaltung sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. Übernachtung oder Verpflegung) bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet.
 
(6) Ermäßigtes Entgelt ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Interessierte nehmen bitte Kontakt mit der EEB Karlsruhe auf.
 

4. Rücktritt und Kündigung durch die Evangelische Erwachsenenbildung Karlsruhe

(1) Eine Veranstaltung findet statt, wenn bei Anmeldeschluss die im Einzelfall festgelegte Mindestzahl von Anmeldungen (normalerweise zehn) vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die EEB Karlsruhe vom Vertrag zurücktreten. Den angemeldeten Personen entstehen dadurch keine Kosten.
 
(2) Die EEB Karlsruhe kann außerdem vom Vertrag zurücktreten oder ihn außerordentlich kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die EEB Karlsruhe nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall des*der Referent*in) nicht stattfinden kann.
 
(3) In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die EEB Karlsruhe sind ausgeschlossen.
 
(4) Die EEB Karlsruhe kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Veranstaltungsleitung, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Nichtleistung fälliger Beiträge, Ehrverletzung aller Art gegenüber der Veranstaltungsleitung, gegenüber Teilnehmenden, gegenüber Beschäftigten der EEB, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, sexuelle Identität, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.
 

5. Kündigung und Widerruf durch den*die Vertragspartner*in

(1) Der*Die Vertragspartner*in kann durch schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen. Die Erklärung muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung bei der EEB Karlsruhe eingegangen sein. Bereits bezahltes Entgelt wird erstattet. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts bzw. wird die vollständige Zahlung des Entgelts durch die EEB Karlsruhe erhoben.
 
(2) Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
 
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
 

6. Durchführung von unterbelegten Veranstaltungen

In Absprache mit den Angemeldeten kann die EEB die Veranstaltungen, welche die jeweilige Mindestteilnehmendenzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher oder organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Entgeltaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleich bleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung hierüber trifft die EEB Karlsruhe.
 

7. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Veranstaltungsleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Veranstaltungsleitung angekündigt wurde.
 
(2) Die EEB Karlsruhe kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
 

8. Haftung

Die EEB Karlsruhe haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, Auswahl und Kontrolle der Veranstaltungsleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die allgemeine Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Den angemeldeten Teilnehmenden wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen, bei Exkursionen und Studienreisen auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
 

9. Hausordnung

Mit Vertragsabschluss verpflichten sich die Vertragspartner*innen, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude und Einrichtungen einzuhalten.
 

10. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung der EEB Karlsruhe in der im Internetauftritt www.eeb-karlsruhe.de unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ veröffentlichten Fassung. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu unterlassen.
 

11. Infektionsschutz

Die EEB Karlsruhe wird die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zum Infektionsschutz beachten. Mit Ihrer Anmeldung zu und Ihrer Teilnahme an Veranstaltungen der EEB Karlsruhe verpflichten Sie sich, die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zum Infektionsschutz ebenfalls zu beachten und die entsprechenden Weisungen der Veranstalterin und ihrer Vertreter*innen zu befolgen.
 

12. Sonstiges

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der ABG ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine solche Bestimmung unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages gemäß § 306 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften.